Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat eine Rekordstrafe in Höhe von 1,2 Milliarden Euro gegen die Facebook-Muttergesellschaft Meta verhängt.
Dies geschah aufgrund der Verletzung europäischer Datenschutzrichtlinien über mehrere Jahre hinweg. Meta wird nun zur Verantwortung gezogen und muss seine Vorgehensweise ändern. Darüber hinaus darf das Unternehmen keine Daten europäischer Bürger mehr in den USA speichern.
Meta hat fünf Monate Zeit, um seine bisherige Praxis zu ändern und die Daten ausschließlich auf europäischen Servern zu speichern. Innerhalb von sechs Monaten müssen alle bisher in die USA übertragenen Daten zurückgeholt und von den dortigen Servern gelöscht werden.
Die irische Datenschutzkommission DPC, zuständig für die Meta-Niederlassung in Europa, hat die Entscheidung in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Die Datenschutzorganisation NOYB hat ebenfalls eine Stellungnahme veröffentlicht, in der die Höhe der Strafe trotz Rekordhöhe als vergleichsweise milde betrachtet wird.
Der Hintergrund dieser Entscheidung liegt in einer Klage, die vor zehn Jahren von Max Schrems, dem Gründer von NOYB, eingereicht wurde. Die Klage beruht darauf, dass Meta als Muttergesellschaft von Facebook den US-amerikanischen Überwachungsgesetzen unterliegt. Diese ermöglichen es Geheimdiensten, persönliche Daten von Unternehmen ohne richterlichen Beschluss anzufordern. Die einzige Möglichkeit, die Daten europäischer Bürger hiervor zu schützen, besteht darin, sie nicht auf amerikanischen Servern zu speichern.
Es wird erwartet, dass Meta gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen wird, obwohl die Erfolgsaussichten gering sind. Die Entscheidung ist besonders bemerkenswert, da die irische Datenschutzbehörde über zehn Jahre lang versucht hat, den Fall zu blockieren, bis sie nun vom übergeordneten Europäischen Datenschutzausschuss zur Verhängung der Strafe verpflichtet wurde.