Bundesregierung plant wegweisende Solarreform: Solarpaket I vor Verabschiedung

Die Bundesregierung plant mit dem Solarpaket 1 eine wegweisende Initiative zur Förderung der Solarenergie in Deutschland. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz heute gegenüber ZEIT ONLINE bestätigte, soll das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Beschleunigung des Ausbaus der Stromerzeugung aus Photovoltaik bereits am morgigen Mittwoch verabschiedet werden. Damit besteht die berechtigte Hoffnung, dass die Erleichterungen für den Bau von Solaranlagen bereits Anfang nächsten Jahres in Kraft treten können.

Balkonkraftwerk Solar Solaranlage
Foto: Kindel Media

Mit dem “Solarpaket I” soll der Bau von Balkonkraftwerken und Solaranlagen auf mehreren Ebenen vereinfacht, beschleunigt und verbessert werden. Ein zentraler Punkt ist die Aufhebung der bisherigen Obergrenze von 600 Watt für die maximale Leistung von Balkonkraftwerken. Künftig sollen Solarmodule mit einer Nennleistung von bis zu 2000 Watt installiert werden können. Ein angeschlossener Wechselrichter stellt sicher, dass maximal 800 Watt Leistung in das Hausnetz eingespeist werden, was eine effiziente Nutzung ermöglicht.

Die bisherige Meldepflicht für privat errichtete Balkonkraftwerke an das Marktstammdatenregister bleibt bestehen, wird aber in einem vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die zusätzliche Meldung an den Netzbetreiber entfällt, was den Prozess insgesamt verschlankt.

Besonders hervorzuheben ist, dass Balkonkraftwerke nun auch in Haushalten eingesetzt werden können, die noch nicht mit digitalen Stromzählern ausgestattet sind. Dies eröffnet die Möglichkeit, Solaranlagen zu installieren, deren überschüssige Energie den Zähler rückwärts laufen lässt. Die genaue Regelung für diesen Sonderfall wird im Rahmen des Solarpaketes I festgelegt, was bisher noch unklar war.

Ein zentraler Antrieb für das “Solarpaket I” ist das ambitionierte Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2030 auf 80 Prozent zu erhöhen. Die Bundesregierung sieht in der Reform einen wichtigen Schritt zur Erreichung ihrer langfristigen Klimaziele und zur Förderung einer nachhaltigen Energiezukunft.

Nach der morgigen Verabschiedung des Gesetzes richtet sich das Augenmerk auf die Umsetzung und den Zeitpunkt der tatsächlichen Einführung der neuen Regelungen. Die deutsche Bevölkerung und die Energiewirtschaft dürfen gespannt sein, wie das Solarpaket I die Solarenergie in Deutschland weiter voranbringen wird.