Die us-amerikanische Bezirksrichterin Beryl A. Howell hat am Freitag entschieden, dass künstlerische Werke, die durch künstliche Intelligenz erzeugt werden, nicht urheberrechtlich geschützt werden können, wie The Hollywood Reporter berichtet.
Die Richterin hatte ein Verfahren gegen das US Copyright Office angestrengt, nachdem dieses Stephen Thaler das Urheberrecht an einem KI-generierten Bild verweigert hatte, das mit Hilfe des von ihm entwickelten Algorithmus Creativity Machine erstellt worden war. Thaler hatte mehrfach versucht, das Bild “als Arbeitsleistung für den Eigentümer der Creativity Machine” urheberrechtlich schützen zu lassen. Dies hätte den Autor als Schöpfer des Werkes und Thaler als Eigentümer des Werkes ausgewiesen, wurde jedoch wiederholt abgelehnt.
Nach der letzten Ablehnung im vergangenen Jahr verklagte Thaler das Amt und behauptete, die Ablehnung sei “willkürlich, launenhaft… und nicht im Einklang mit dem Gesetz”, aber Richterin Howell war anderer Meinung. In ihrer Entscheidung schrieb Richterin Howell, dass das Urheberrecht nie für Werke gewährt wurde, die “ohne menschliche Anleitung” geschaffen wurden, und fügte hinzu, dass “menschliche Urheberschaft eine grundlegende Voraussetzung für das Urheberrecht ist”.
Ein KI-generiertes Bild, das einen abstrakten Tunnel darstellt, kann nicht urheberrechtlich geschützt werden. Dies wurde in früheren Fällen, die der Richter zitierte, bestätigt, etwa im Fall eines Affen-Selfies. Im Gegensatz dazu verwies Richterin Howell auf einen Fall, in dem eine Frau ein Buch aus Notizbüchern mit “Wörtern, von denen sie glaubte, dass sie ihr von einer übernatürlichen ‘Stimme’ diktiert worden waren”, erstellt hatte und dieses Buch urheberrechtlich geschützt war.
Richterin Howell erkannte jedoch an, dass die Menschheit “neue Grenzen des Urheberrechts” erreicht, in denen Künstler KI als Werkzeug zur Schaffung neuer Werke einsetzen werden. Sie schrieb, dass dies “schwierige Fragen hinsichtlich des erforderlichen menschlichen Inputs” für das Urheberrecht an KI-generierten Kunstwerken aufwerfen würde und dass KI-Modelle oft auf bestehenden Werken trainiert würden.
Stephen Thaler will gegen das Urteil Berufung einlegen. Sein Anwalt, Ryan Abbot von Brown Neri Smith & Khan LLP, sagte laut Bloomberg Law: “Wir stimmen mit der Auslegung des Urheberrechtsgesetzes durch das Gericht respektvoll nicht überein”, und das US Copyright Office erklärte in einer Stellungnahme, dass es die Entscheidung des Gerichts für richtig halte.
Niemand weiß wirklich, wie sich das US-Urheberrecht in Bezug auf künstliche Intelligenz entwickeln wird, aber die Gerichtsverfahren häufen sich. Sarah Silverman und zwei weitere Autoren haben in diesem Jahr Klage gegen OpenAI und Meta eingereicht, weil deren Modelle Daten sammeln. In einer anderen Klage behauptet der Programmierer und Anwalt Matthew Butterick, dass die Datensammlung durch Microsoft, GitHub und OpenAI Softwarepiraterie sei.